SAPV Bethel

Team Plasmatreat



Das Steinhagener Unternehmen Plasmatreat GmbH ist Hauptsponsor eines Rennradteams, welches die Saison 2019 unter dem Motto „Der Weg nach Hause“ bestreitet. Die Radsportler haben sich zum Ziel gesetzt mit sportlichen Höchstleistungen Gutes zu tun!

„Der Weg nach Hause“ ist ein Team aus Pflegekräften und Ärzten, welches spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche in Ostwestfalen-Lippe ermöglicht.

Beratung, Betreuung und Begleitung sowie eine gute zusätzliche Versorgung der erkrankten Kinder und ihrer Familien im häuslichen, familiären und gewohnten Umfeld stehen im Vordergrund der Kinderpalliativversorgung. Darüber hinaus ergeben sich aber oftmals Anliegen oder Bedarfe, die über die pflegerisch-medizinische Versorgung hinausgehen. Und genau für diese Anliegen, die wir als SAPV-Team den Familien in unserer Betreuung auch anbieten möchten, bedarf es mildtätiger finanzieller Unterstützung.

Das Team Plasmatreat unterstützt diese unsere Arbeit finanziell, damit zum Beispiel folgende Angebote ermöglicht werden können:

Reittherapie:
Von der Begegnung mit einem Pferd profitieren auch stark eingeschränkte Kinder, indem sie auf dem Pferderücken entspannen oder sich auf die Bewegung des Tieres einlassen. Die Berührung der Tiere, das Streicheln oder Belohnen mit einem „Leckerli“ ist für manche Kinder vielleicht eine große Hürde, doch sie wirkt sich oft selbst stärkend aus und wird mit positiver Energie belohnt.

Musiktherapie:
Musikalische Angebote, in denen die Kinder eine gemeinsame Zeit mit musikalischer Begleitung durch Singen oder Instrumente genießen können. Eine Zeit, die einmal nichts mit Versorgung, Therapie oder Pflichten zu tun hat.

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v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
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IBAN: DE48 4805 0161 0000 0040 77
Swift/BIC: SPBIDE3BXXX
Stichwort »Der Weg nach Hause«
Stiftung Sarepta
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld
 
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Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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